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LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 4 Ta 31/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG
Streitwert; Beschlussverfahren; Anfechtung Sozialplan; Unterdotierung - IWW
§ 33 RVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 23 Abs. 1 RVG, § 2a ArbGG, § 2 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 Satz 2 1. Halbs. RVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 2. Halbs. RVG, § 123 Abs. 1 Satz 1 InsO, Nr. 8614 KV-GKG
- rewis.io
- LAG Düsseldorf
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG
Streitwert; Beschlussverfahren; Anfechtung Sozialplan; Unterdotierung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögensrechtliche Art einer Anfechtung eines Sozialplans; Billiges Ermessen bei Gegenstandswert einer Anfechtungsklage; Mehrvolumen eines neuen Sozialplans als Gegenstandswert; Keine Anwendung des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG bei Anfechtung eines Sozialplans wegen Unterdotierung
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 12.11.2021 - 4 BV 20/21
- ArbG Wuppertal, 27.12.2021 - 4 BV 20/21
- LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 4 Ta 31/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02
Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 4 Ta 31/22
Gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 2. Halbs. RVG ist er in diesem Fall in erster Linie - ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag - zu schätzen (BAG 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A), Rn. 6 f. zur wortgleichen Vorgängernorm § 8 Abs. 2 BRAGO).2.Im zugrunde liegenden Fall war der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit entgegen der Annahme des Arbeitsgerichts vermögensrechtlicher Art. Davon ist nicht nur auszugehen, wenn das Interesse, das mit der Anfechtung eines Sozialplans verfolgt wird, in der Beseitigung einer für den Arbeitgeber unakzeptablen finanziellen Belastung liegt (vgl. dazu: BAG 09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A) - Rn. 4).
a.Für die anwaltliche Tätigkeit in einem Beschlussverfahren über die Anfechtung eines Sozialplans wegen Überdotierung hat das Bundesarbeitsgericht allerdings einen feststehenden Gegenstandswert angenommen (09.11.2004 - 1 ABR 11/02 (A), Rn. 18).
- BAG, 20.07.2005 - 1 ABR 23/03
Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans wegen Unterdotierung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 4 Ta 31/22
Im Falle einer Anfechtung wegen Unterdotierung ist der Gegenstandswert des Anfechtungsverfahrens idR nach billigem Ermessen unter Heranziehung sonstiger Umstände zu bestimmen, da er nicht iSv. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG anderweitig feststeht oder geschätzt werden kann (BAG 20.07.2005 - 1 ABR 23/03 (A)).